FTA Fahrzeugtechnik AG
Suhrenmattstrasse 18
5035 Unterentfelden, CH
+41 (0)62 737 04 04,
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AGB

1. Garantie
Die nachstehend abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen der FTA Fahrzeugtechnik AG (nachfolgend "FTA") und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend "Kunden") für das Gebiet der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein.
Für das Rechtsverhältnis zwischen FTA und dem Kunden sind ausschliesslich die AGB von FTA anwendbar. Von den AGB der FTA abweichende Bestimmungen, insbesondere AGB des Kunden und / oder mündliche Vereinbarungen gelten nur, soweit sie von FTA schriftlich anerkannt worden sind.

Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Teile der AGB hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Teile oder des Verkaufsvertrages selbst zur Folge. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die dem Willen der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt.

2. Angebot
Die Angebote von FTA sind freibleibend und unverbindlich, sofern nichts anderes ausdrücklich bei Angebotsangabe angegeben wird. An sprachliche oder telefonische Erklärungen ist FTA nur bei nachträglicher, per Schrift, Fax oder E-Mail erfolgter Bestätigung gebunden.

Die dem Angebot zugehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Beschreibungen, Zeichnungen und Mass-, Eigenschafts- oder Gewichtsangaben, dienen lediglich zu Informationszwecken und sind nur dann massgeblich, soweit sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Zeichnungen und anderen Unterlagen verbleiben im geistigen Eigentum der FTA.

FTA lehnt jede Haftung für eventuelle Fehler oder Ungenauigkeiten in Verbindung mit technischen Unterlagen ab.

Eine schriftliche bzw. bestätigte Offerte gilt als verbindlich, solange der Vorrat ab Lager reicht, maximal aber während 30 Tagen ab deren Zustellung an den Kunden. Sie bedarf zudem für ihre Gültigkeit der Annahme durch den Kunden mittels Schrift, Gespräch, Telefon, Fax oder E-Mail.

3. Annahme
Mit der Annahme der Offerte kommt der Kaufvertrag zustande. Gleichzeitig erklärt der Kunde, dass ausschliesslich die AGB der FTA anwendbar sind.

Der Kunde erhält nach Eingang der Bestellung von FTA grundsätzlich keine Auftragsbestätigung. Der Lieferschein bzw. die Rechnung dienen in diesen Fällen gleichzeitig als Auftragsbestätigung. Sollte ausnahmsweise eine Auftragsbestätigung erfolgen, so gilt im Zweifelsfalle deren Inhalt.

Nach Vertragsschluss sind Änderungswünsche des Kunden grundsätzlich möglich, sofern FTA schriftlich den Änderungswünschen zustimmt. Dabei teilt FTA dem Kunden mit, welche Auswirkungen die Änderungswünsche auf die Erbringung der Leistungen, Liefertermine und Preise haben.
An das Angebot zur Änderung der Leistung ist FTA während 5 Tagen gebunden.

4. Ansichtssendungen
Ansichtssendungen müssen bei Angebot und Annahme explizit als solche bezeichnet werden. Sie werden dem Kunden gemäss den Bestimmungen dieser AGB in Rechnung gestellt. Bei Rücksendung der Ware erfolgt deren Gutschrift durch die FTA. Die Frachtkosten gehen zulasten des Kunden.

5. Vertragsgegenstand
FTA verpflichtet sich, dem Kunden die bestellten Produkte zu den vereinbarten Lieferterminen zu liefern.

Der Kunde verpflichtet sich, die Lieferung anzunehmen und zu prüfen sowie den vereinbarten Preis zu bezahlen.

6. Lieferfrist
Die Lieferung erfolgt innert der vereinbarten Lieferfrist. FTA ist berechtigt, auch vor einem allenfalls vereinbarten Liefertermin zu liefern sowie eine Lieferung in mehreren Teillieferungen durchzuführen.

Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die FTA nicht zu verantworten hat, wie beispielsweise Mangel an Roh- und Betriebsstoffen, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen, Naturereignisse, Epidemien, Unfälle, Krankheiten erhebliche Betriebsstörungen oder Arbeitskonflikte, in entsprechendem Umfang.

7. Verzug
Falls FTA in Verzug gerät, setzt der Kunde FTA eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung an. Erfüllt FTA bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht, kann der Kunde, sofern er dies unverzüglich erklärt, vom Vertrag zurücktreten.
Der Kunde hat bei Verzug von FTA keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Von FTA nicht verschuldete Transportverzögerungen belasten den Kunden.

8. Erfüllungsort und Gefahrübergang
Erfüllungsort für die von FTA zu erbringenden Leistungen ist am Sitz von FTA.

Nutzen und Gefahr der Sache gehen auf den Kunden über, sobald die Sache von FTA zur Versendung abgegeben wird.

Eine Transportversicherung wird nur auf Weisung des Kunden, in dessen Namen und auf dessen Kosten, abgeschlossen.

9. Preise
Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise ab Werk Unterentfelden AG (EXW gemäss Incoterms 2000), ohne Verpackung und exklusiv Mehrwertsteuer.

Bei Lieferung mit der Post oder anderen Zustelldiensten trägt der Kunde die Porto- bzw. Frachtkosten.

10. Zahlungsbedingungen
Der Kunde verpflichtet sich, die Rechnung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto, ohne irgendwelche Abzüge wie Skonto, Spesen und Gebühren zu bezahlen.

Die FTA behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen, die Lieferung per Rechnung zu verweigern.

Bonitätsprüfung
Die FTA behält sich das Recht vor, Bonitätsabklärungen über den Kunden einzuholen und kann zu diesem Zweck die notwendigen Kundendaten an Dritte weitergeben.

Bei Sonderanfertigungen ist eine Vorauszahlung in der Höhe von mindestens 50% des Verkaufpreises im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses fällig.

Der Kunde kommt nach Ablauf dieser Fristen ohne ausdrückliche Mahnung in Verzug. FTA ist berechtigt, einen Verzugszins in Höhe von 5% zu fordern.

Ohne schriftliche Zustimmung von FTA ist der Kunde nicht berechtigt, die Verrechnung mit einer ihm zustehenden Forderung gegenüber FTA zu erklären.

11. Gewährleistung
Bezüglich der von ihr gelieferten Ware leistet die FTA dem Kunden während 24 Monaten seit Erhalt Gewähr für einwandfreies Material und fachmännische Verarbeitung.
Zugesicherte Eigenschaften sind nur diejenigen, die in der Auftragsbestätigung oder in den Spezifikationen ausdrücklich als solche bezeichnet worden sind.

Von der Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar durch schlechtes Material, fehlerhaftes Design oder mangelhafte Ausführung verursacht worden sind, so z.B. nicht sachgemässe Anwendung, natürliche Abnützung, mangelhafte Wartung, Umwelteinflüsse etc. Die Gewährleistung für die Tragkraft der Räder und Transportgeräte gilt in jedem Fall nur für Geschwindigkeiten bis maximal 4km/h auf ebenem Boden. Die Gewährleistung erstreckt sich keinesfalls auf Reparaturen und Montagearbeiten, die nicht durch FTA als Verkäuferin ausgeführt wurden.

Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich auf Mängel zu untersuchen und diese innert 5 Tagen nach Erhalt schriftlich zu rügen. Bei nicht form- und/oder fristgerechter Rüge gilt die Ware als in einwandfreiem Zustand zugestellt und anerkannt.

Bei berechtigter Mängelrüge hat der Kunde einen Anspruch auf Nachbesserung bzw. Ersatz je nach Wahl von FTA. Material, das sich infolge fehlerhafter Beschaffenheit als unbrauchbar erweist, wird kostenlos ersetzt.

Wandelung, Minderung und der Ersatz eines direkten, indirekten Schadens oder Folgeschäden sind ausgeschlossen.

12. Rückgaberecht
Bestellte und ordnungsgemäss gelieferte Ware wird von der FTA ohne Anerkennung einer Rechtspflicht innert 14 Tagen seit Erhalt und nur in Ausnahmefällen und im Rahmen der Möglichkeiten zurückgenommen, wenn diese sich in einwandfreiem Zustand befindet, nicht aus einer Sonderanfertigung stammt und sofern es sich nicht um Mengen über dem durchschnittlichen Lagervolumen handelt. Bei Rückgaben nach Ablauf von 14 Tagen ist die FTA berechtigt, 10% Prozent des Verkaufpreises mindestens aber Fr. 100.- zur Deckung der entstandenen Kosten einzubehalten. Die Frachtkosten gehen in jedem Fall zulasten des Kunden. Rücksendeadresse: FTA Fahrzeugtechnik AG, Suhrenmattstrasse 18, 5035 Unterentfelden.

13. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen an den Kunden erfolgen unter Eigentumsvorbehalt zugunsten von FTA.
FTA ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im Register am Sitz des Kunden eintragen zu lassen. Erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung geht der Kaufgegenstand in das Eigentum des Kunden über.
Der Kunde ist verpflichtet, Adressänderungen mindestens 14 Tage vor dem Umzug bekannt zu geben, damit der Eintrag des Eigentumsvorbehaltes am neuen Sitz/ Wohnsitz des Kunden erfolgen kann.

Kommt der Kunde mit der Bezahlung der Rechnung in Verzug, so hat FTA das Recht, die gelieferten Sachen auf Kosten des Kunden zurückzuverlangen.

14. Haftungsausschluss
Die Haftung von FTA beschränkt sich auf die in diesen Bestimmungen geregelten vertraglichen Pflichten. In jedem Fall ist die Haftung von FTA auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Jede Haftung aus Verletzung des Vertrages, insbesondere wegen Verzug, falscher Beratung oder nachträglicher Unmöglichkeit ist für direkte, indirekte Schäden oder Folgeschäden ausgeschlossen.

Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche des Kunden, auf Ersatz aus Schäden, die nicht am Liefergegenstand selber entstanden sind, wie durch unsachgemässe Anwendung oder Instruktion erfolgte Personenschäden, Produktionsausfall, Nutzungsverlust, Verlust von Aufträgen und entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden, wie z.B. Beeinträchtigung der Unterlagen durch Rollspuren etc.

15. Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Aarau.

16. Anwendbares Recht
Das Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht.

Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ("Wiener Kaufrecht") ist explizit ausgeschlossen.


Standort:

FTA Fahrzeugtechnik AG
Suhrenmattstrasse 18
CH-5035 Unterentfelden